Soziales / Versicherung

Fachbereich Soziales / Versicherung

Einen Schwerpunkt seiner Arbeit sieht der LFV in der Fürsorge für die Menschen in den Feuerwehren bei ihren vielseitigen und gefahrengeneigten Tätigkeiten, wie in § 2, Ziffer 1.5 der Satzung festgelegt.

Fachbereichsleiter: Detlef Köberling

Habichtweg 14, 66663 Merzig
Der gesamte Schriftverkehr erfolgt über die Landesgeschäftsstelle:
Lindenallee 41 - 43, 56077 Koblenz

Direktlink zu diesem Fachbereich: www.soziales.lfv-rlp.de

Fördervereine

Vereinsberatung für Feuerwehrfördervereine

Die Anforderungen an eine zeitgemäße Vereinsführung und die damit verbundene, ehrenamtlich geleistete Vereinsarbeit sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. In der Vereinspraxis ergibt sich daraus - im Besonderen für Verwaltung und Führung - ein zunehmender Bedarf an aktueller Information und spezifischer Beratung. können Vereine sowohl schnelle Hilfe bei aktuellen Problemen, aber auch nachhaltige Unterstützung bei der Entwicklung von zukunftsorientierten Konzepten in Anspruch.

Welche Beratungsleistungen werden angeboten? 
Um den jeweiligen Anforderungen der Vereine gerecht zu werden, hat der LFV je nach Thema, Teilnehmerkreis und Zeitdauer - entsprechend differenzierte Beratungsleistungen entwickelt.

Diese sind:

  • Informationsgespräch / Fachberatung
  • Vorstandsklausur 
  • Mitgliederbindung und -entwicklung 

In einem Informationsgespräch werden allgemeine Grundlageninformationen zu einem Themenbereich des Vereinsmanagements (z. B. Organisationsstruktur, Steuer, Veranstalterhaftpflicht etc.) vermittelt. Zu speziellen Fragestellungen kann durch den Geschäftsführer eine individuelle und intensive Fachberatung durchgeführt werden. Informationsgespräche und Fachberatungen finden in der Regel in der Geschäftstelle statt und können terminlich auch in den Abendstunden statt finden.

Im Rahmen einer Vorstandsklausur (z. B. mit dem erweiterten Vorstand ihres Vereins) besteht die Möglichkeit, der Beratung zu speziellen Themen vor Ort. Es können bisherige Abläufe und Strukturen kritisch überprüft und Schritte für eine Weiterentwicklung des Vereins eingeleitet werden oder diverse Problemstellungen erörtert und Lösungen geschaffen werden bsp. Satzungen etc. Termine können abends oder an Wochenenden stattfinden. 

Diese Leistungen sind für Mitglieder erst einmal kostenlos. Wenn es zu Fachberatungen bsp. bei Rechtsfragen etc. kommt, werden die Kosten vorher besprochen.

Vereinsrecht

Handlungshilfe zur Vereinsgründung
Muster Aufnahmeantrag für Vereinsmitglieder
Muster Gründungsprotokoll
Muster für die Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister
Leitfaden zum Vereinsrecht (BMI)
Unterschiede im Vereinsrecht
Mustersatzung für einen Feuerwehr-Förderverein

Steuerrecht

Steuertipp gemeinnütziger Verein
Umsatzsteuer bei passivem Sponsoring
Änderungen Jahressteuergesetz 2021 / Presseinfo
Besteuerung von Vereinen, Kameradschaftspflege
Unterschiede im Steuerrecht

sonstiges

Hüpfburg – Infoblatt Feste und Veranstaltungen
Hüpfburg – Gefahrenquelle
Hüpfburg – Anforderungen
Schadenanzeige Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung Veranstalter
Mustertext Transparenzregister Antragsschreiben
Transparenzregister Informationsblatt
Umgang mit Mitgliederversammlungen in Pandemie-Zeiten
Sicherheitshinweise Hüpfburgen
Entsendung, Vordruck
Infoblatt Feste und Veranstaltungen
Nutzung des Begriffs Blaulichtparty durch Feuerwehren in RLP

Versicherungen

Bei den Feuerwehren handelt es sich um sehr aktive Einrichtungen, welche über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus auch weitergehende Aufgaben, ob technischer oder kultureller Art, für die Gemeinden und Städte übernehmen. Viele Freiwillige Feuerwehren sind außerdem noch als Vereine tätig.

Der LFV hat daher Versicherungsverträge abgeschlossen, welche die gesetzliche Unfallversicherung, vertreten durch die Unfallkasse (UK) Rheinland-Pfalz und die Haftpflicht der Kommunen ergänzen und auch die Tätigkeiten als Vereine umfassen. Mit den Rechtsschutzversicherungen können die Wehrleute ihre berechtigten Interessen vertreten und sich gegen unberechtigte Vorwürfe schützen.

Wichtig für alle eingetretenen Schäden ist die unverzügliche - das heißt „die sofortige Meldung des Schadensereignisses ohne schuldhaftes Verhalten“ - Mitteilung. Für Schäden, die über ein Versicherungspaket des LFV RLP abgerechnet werden sollen, ist die Schadensmeldung unmittelbar über deren Geschäftsstelle abzuwickeln. Hierfür sind die dafür vorgesehenen Vordrucke in 3-facher Ausfertigung zu verwenden und einzureichen.

Grundsätzlich gilt: Es müssen zunächst vorrangige Versicherer in Anspruch genommen werden. Erst wenn diese eine Regulierung ablehnen oder nur teilweise regulieren, kann das Schadensereignis über die Versicherungen des LFV RLP reguliert werden. Vorsatz und „grobe Fahrlässigkeit“ sind ausgeschlossen. Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Der Versicherungsschutz, Verfahrensweise und Hinweise gelten ebenfalls für die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz zuzüglich evtl. weiterer Versicherungen.

Fragen zu Schadensmeldungen und Leistungen aus unserem Versicherungsvertrag richten Sie bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle.
Bei anderweitige Auskünfte übernehmen wir keine Verantwortung für die Richtigkeit.

Versicherung

Erläuterung

Gilt für:

Personenversicherung

Cell
Cell

Unfallversicherung

JF, B, A, FV

Sachversicherung


Cell

KFZ Haftpflichtversicherung

FF, JF, B, A, FV

KFZ-Kurzzeitversicherung

FF, JF, B, A, FV

KFZ-Kaskoversicherung

FV

Haftpflichtversicherung

JF, FV

Rechtsschutzversicherung

FF, JF, B, A, FV

Ausstellungsversicherung / Zelt

FF, JF, B, A, FV

Musikinstrumentenversicherung

Cell

weitere Versicherungen

Cell
Cell

Versicherungsvertrag GVV

FF; A, FV

Floriansvertrag (JF/ BamFW)

JF, B

Unterstützungsfonds für Feuerwehrangehörige

FF


Erholung und Freizeit

Erholung und Freizeit

Erholung und Freizeit sind wichtige Elemente zur Erhaltung der Arbeitskraft und damit auch zur Stärkung der Einsatzkraft unserer Feuerwehrleute. Daher richtet der LFV RLP hierauf ein besonderes Augenmerk.

Zeltlager Versicherungsschutz
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