Gefahren- / Brandschutz

Fachbereich Abwehrender Gefahrenschutz und vorbeugender Brandschutz

Der LFV unterstützt Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern.

Abwehrender Gefahrenschutz

Abwehrender Gefahrenschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Vor allem sind hierunter Maßnahmen zu verstehen, auf die die Feuerwehr einwirken kann bzw. auf die die Feuerwehr reagieren muss. Bsp. weil sich Baumaterialien verändern oder ähnliches.

Transport gefährlicher Güter

Gefährliche Stoffe beim Transport auf Straßen, Schienen, Binnengewässern, Luft oder See werden als Gefahrgüter bezeichnet. Bei Überschreitung einer bestimmten Mindestmenge (Freigrenze) des transportierten Gefahrguts muss eine Transportkennzeichnung nach den geltenden Vorschriften durchgeführt werden.

Die Kennzeichnung verschiedener Beförderungsmittel unterscheidet sich häufig in der Art der Ausführung. So ist beispielsweise die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges eine andere als die von Binnenschiffen.
Während für den innerstaatlichen Transport gefährlicher Güter die nationalen Gefahrgutverordnungen maßgebend sind, gelten für die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter europäische Übereinkommen. Durch den europäischen Harmonisierungsprozess ist jedoch eine weitgehende Angleichung der nationalen Rechtsnormen erfolgt. Aus diesem Grund ist die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten aus dem europäischen Ausland in der Regel die gleiche wie bei innerstaatlichen Transporten.

weitere Informationen:


Taschenkarte gefährliche Stoffe und Güter

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.

Gebäudefunkanlagen

In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz und auch schon im Rundschreiben des ISM bezüglich einer landeseinheitlichen Atemschutzüberwachung ist zum vorgehenden Trupp eine Sprechfunkverbindung sicherzustellen. In komplexen Gebäuden kann es aufgrund von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (Stahlkonstruktionen) oder auch Bauweisen, z.B. mehrere Untergeschosse oder innenliegende Treppenräume, zu massiven Beeinträchtigungen bei der Funkkommunikation kommen.

Um dies zu verhindern, müssen sogenannte Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen installiert werden. Im Berichtszeitraum wurde eine Installationsrichtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen erarbeitet, die u.a. von der Feuerwehr Mainz bei der Errichtung von Gebäudefunkanlagen in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (Bahnhofsgebäude, Müllheizkraftwerk o.ä.) eingesetzt wird.

Vom Arbeitkreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der AGBF RLP und des DFV wurde eine entsprechende Musterrichtlinie erarbeitet. Die Musterrichtlinie basiert auf einer Ausarbeitung des Fachausschuss Technik der Deutschen Feuerwehren und dem Arbeitskreis Brandschutz/Gefahrenschutz der AGBF.

Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr Gebäudefunkanlagen

Impuls-Ventilationsverfahren zur Bildung von Rauchabschnitten

Ein weiteres Thema, mit dem sich das Referat „Vorbeugender Gefahrenschutz“ befasst, ist der Einsatz des sogenannten Impuls-Ventilationsverfahrens zur Bildung von in der Garagenverordnung (GarVO) geforderten Rauchabschnitten. Mit diesem innovativen Belüftungssystem sollen diese Rauchabschnitte nicht baulich, sondern durch Ansteuerung von Jet-Ventilatoren und damit definierten Strömungsverhältnissen bei der Rauchabführung gebildet werden.
Vom Referat wurden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen als oberste Baurechtsbehörde entsprechende Rahmenbedingungen für Einsatz dieser Systeme erarbeitet.

Verhalten bei Wohnungsbränden

Fachbereichsleiter: Tim Klapper

Hamburger Straße 1a, 56566 Neuwied

Direktlink zu diesem Fachbereich: www.brandschutz.lfv-rlp.de

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