Dezember 16, 2024

Ab dem 01.01.2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können – auch für Feuerwehrvereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen oder Organisationen erbringen bzw. verkaufen. Dies betrifft insbesondere den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins, wie z. B. die Vermietung von Gerätschaften Mehr lesen