Besondere Ehrung für Arbeitgeber

Veröffentlicht am
27. Juni 2023

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Rheinland-Pfalz – Im Kurhaus in Manderscheid haben der Landesfeuerwehrverband (LFV)
Rheinland-Pfalz und Innenminister Michael Ebling Arbeitgeber mit dem Förderschild „Partner
der Feuerwehr“ geehrt. „Die Geehrten haben in besonderer Weise Arbeitnehmer für den
Dienst in der Feuerwehr von der Arbeit freigestellt“, begründet LFV-Präsident Frank
Hachemer die Auszeichnung.


Für ein funktionsfähiges Feuerwehrwesen, das mit ausreichend vielen Kräften zu Einsätzen
ausrücken kann, müssen Arbeitgeber solche Beschäftigte, die Freiwillige Feuerwehrleute
sind, zu Einsätzen und Übungen von der Arbeit freistellen. Viele Arbeitgeber sind darin
Vorbilder und tun dabei mehr, als gesetzlich vorgegeben wird. Einigen solcher Vorbilder
wurde nun mit der Verleihung besonders gedankt.


Michael Ebling: „Der Dienst an unserer Gesellschaft darf für die Feuerwehrleute keine
Nachteile mit sich bringen. Wir müssen ihnen dankbar sein, dass sie sich ehrenamtlich
engagieren. Aber nicht nur für die Feuerwehrangehörigen selbst bringt ein plötzlicher Einsatz
Herausforderungen mit sich. Auch für die Arbeitgeber, die sich dem schlagartigen Ausfall
einer oder mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenübersehen. Ich bin daher froh,
dass sich viele Unternehmen ihrer Verantwortung bewusst sind und die Feuerwehrkräfte bei
der Ausübung ihres Ehrenamts unterstützen. Diesen vorbildlichen Arbeitgebern wollen wir
mit dem Förderschild für alle sichtbar danken.“


Um symbolisch darauf hinzuweisen, dass Feuerwehr und Wirtschaft „in einem Boot sitzen“,
hatten die Ausrichter nach Manderscheid eingeladen. „Wir wollen damit gemeinsam auf das
Thema der Freistellung für den Feuerwehrdienst aufmerksam machen“, so der LFV-Präsident, da es leider immer wieder auch zu Fällen komme, in denen der Wert von
Feuerwehr-Aktiven als Beschäftigte von Arbeitgebern nicht erkannt werde. „Feuerwehrleute
können in Krisen bestehen, schnell reagieren, in Teams denken und handeln – nur einige der
Eigenschaften, die sie auch in der Arbeitswelt auszeichnen und damit zu besonders
wertvollen Beschäftigten qualifizieren. Aber oft wird befürchtet, die seien dann zu oft statt am
Arbeitsplatz, für die Feuerwehr unterwegs. Aber man kann da immer gute Lösungen finden,
wenn man nur will“, so Hachemer. Dabei wolle man gar nicht hauptsächlich auf die
bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Freistellung hinweisen: „Wir wollen deutlich
machen, dass die Feuerwehr ja auch die Wirtschaft und somit die Unternehmen schützt.
Dafür benötigen wir Arbeitnehmerinnen und -nehmer als Feuerwehrleute – und die
Unterstützung durch Arbeitgeber, wie sie von den jetzt Geehrten geleistet wird.“


Koblenz, den 07.06.2023

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