Brandschutzerziehung

Fachbereich Brandschutzerziehung

Im Bereich Brandschutzerziehung werden die Schulklassenbetreuer in Seminaren geschult und weiter gebildet. Eines der wichtigsten Ziele ist es die Anzahl von brandtoten Kindern zu senken, denn in Deutschland kommen jährlich viele Kinder durch Rauch und Flammen ums Leben.
Die Brandschutzerziehung geht da einen über Jahre erprobten Weg. Beginnend mit dem Erlernen des Notrufs 112 und dem Erkennen von Gefahren mit gleichzeitigem Erlernen der eigenen Orientierung, wo befinde ich mich, nicht wo wohne ich, ist die Vorrausetzung geschaffen, das eigene Verhalten bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu üben. Jedoch ist die ganze Brandschutzerziehung ohne die Mithilfe der Eltern nicht zu machen. Die Eltern, Erzieher, Lehrer und Betreuer sind die Multiplikatoren bei der Brandschutzerziehung. Sie führen zu Hause, in Kindergärten, Schulen und Einrichtungen das Erlernte weiter, wobei sie immer auf Schulklassenbetreuer als Fachberater zurück greifen können.

Brandschutzerziehung

Durchführung der Brandschutzerziehung

  • Grundbaustein - Elementarstufe (Kindergarten)
  • 1. Erweiterungsbaustein - Primarstufe (3./4. Schuljahr)
  • 2. Erweiterungsbaustein - Sekundarstufe (7.-10. Schuljahr, Berufschule)

Eltern

Vorteil:
       - Verbringen die meiste Zeit mit Ihren Kindern
Nachteil:
       - Wissensdefizite im Brandschutz
       - Verstehen oft nicht, Ihr Wissen weiterzugeben

Feuerwehrangehörige

Vorteil:
       - Kenntnisse im Brandschutz
Nachteil:
       - Laien in der Pädagogik

Erzieher-(innen), Lehrer(-innen)

Vorteil:
       - Fachleute für Erziehung
       - Kinder werden in den Kindergärten und Schulen über einen langen Zeitraum erreicht
Nachteil:
       - Geringe Kenntnisse im Brandschutz

Brandschutzerzieher

  • unterstützen Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen mit Vorlagen und Material für die Gruppen- und Unterrichtsgestaltung
  • stehen den Erzieherinnen und Erziehern, Pädagoginnen und Pädagogen mit ihrem Fachwissen aus dem feuerwehrtechnischen Bereich zu Seite

Aufgaben der Brandschutzerzieher
Motivierung und Beratung der Erzieher(-innen) und Lehrer(-innen) zur Gestaltung des Unterrichts im Sinne einer Brandschutzerziehung

  • Kontaktpflege zu Kindergärten und Schulen
  • Funktion als Ansprechpartner
  • Unterbreitung von Vorschlägen für die Behandlung der Thematik
  • Ggf. Bereitstellung entsprechenden Unterrichtsmaterials

Unterstützung und Beratung der Feuerwehren sowie der Erzieher(-innen) und Lehrer(-innen) bei der Besichtigung der Feuerwehren durch Kindergartengruppen und Schulklassen

  • Festlegung der Art und des Umfangs der Besichtigung unter Berücksichtigung des Alters der Kinder
  • Auswahl einer altersgerechten Detaildarstellung
  • Vermittlung und -soweit möglich- Besichtigung einer Feuerwehr
  • Brandschutzerziehung

  • Praxistipps

  • Bestellformulare

  • Feuerwehrmann Sam

Brandschutzerziehung - Downloads

Fachempfehlung der Notruf in der Brandschutzerziehung und -aufklärung
Brandschutzerziehung Alterskameraden, Präsentation
Sicherheit in Unterkünften für Flüchtlinge
Verhalten bei Wohnungsbränden
Brände durch Selbstentzündung, Argumentationshilfe für die Brandschutzerziehung
Fachempfehlung Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung für Flüchtlinge
Versuche zum Thema Brennen und Löschen
Der Schulklassenbetreuer besucht uns im Kindergarten
Handlungshilfe zu Rechtsfragen in der Brandschutzerziehung und -aufklärung in Rheinland-Pfalz

Ziele

In dem Fachbereich Brandschutzerziehung werden seit vielen Jahren die Schulklassenbetreuer (SKB) in Seminaren geschult und weiter gebildet. Diese Aufgabe ist mit der Frage verbunden warum Brandschutzerziehung? Die Brandschutzerziehung ist aus dem Gedanken des vorbeugenden Brandschutzes entstanden. Eines der wichtigsten Ziele ist es die Anzahl von brandtoten Kindern zu senken, denn in Deutschland kommen jährlich viele Kinder durch Rauch und Flammen ums Leben. Die Brandschutzerziehung hat sich auch die Reduzierung der Opfer bei Bränden, im Bereich der Erwachsen, Menschen mit Handikap und Migration ausgeweitet.

Ein weiteres wichtiges Gebiet ist die Reduzierung der fahrlässigen Brandverursachung, überwiegend durch Kinder. Denn die Faszination „Feuer“ ist bei Jung und Alt vorhanden. Wer jedoch den richtigen Umgang mit den Zündmittel und brennbaren Stoffen erlernt verliert die „Angst“ vor Feuer und kann bei Gefahr richtig reagieren. Ebenso ist die Aufklärung über das Feuer besser wie ein Verbot. In den Seminaren erlernen die SKB den verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer und wie man dieses Wissen weiter gibt. Durch Verbote erhöht man nur den Grad der Neugier, durch Aufklärung erhöht man den Grad des richtigen Handelns im Brandfall. Natürlich sollten die Kinder auch etwas über das Wesen der Feuerwehr erfahren. Warum die Frauen und Männer helfen kommen und wie sie die Brandbekämpfung vornehmen. Dieses ist aber mehr eine Information für die Beteiligten, wichtiger ist wie verhalte „Ich“ mich.

Die Brandschutzerziehung geht da einen über Jahre erprobten Weg. Beginnend mit dem Erlernen des Notrufs 112 und dem Erkennen von Gefahren mit gleichzeitigem Erlernen der eigenen Orientierung, wo befinde ich mich, NICHT wo wohne ich, ist die Vorrausetzung geschaffen, das eigene Verhalten bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu üben. Jedoch ist die ganze Brandschutzerziehung ohne die Mithilfe der Eltern nicht zu machen. Die Eltern, Erzieher, Lehrer und Betreuer sind die Multiplikatoren bei der Brandschutzerziehung. Sie führen zu Hause, in Kindergärten, Schulen und Einrichtungen das Erlernte weiter, wobei sie immer auf SKB als Fachberater zurück greifen können. Auch Anfragen direkt ins Referat sind möglich. Die Schulklassenbetreuer werden hier immer weiter gebildet und mit neuen Erkenntnissen vertraut gemacht.

  • Verringerung der Anzahl der Brände, insbesondere der durch Kinder verursachten Brände
  • Verringerung der Anzahl der Brandtoten und -verletzten
  • Steigerung des Brandschutzbewusstseins, insbesondere im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz

Lernziele

  • Sicherer Umgang mit Zündmitteln
  • Kenntnisse über:
    1. Brennbarkeit von Stoffen       
    2. den Verbrennungsvorgang
    3. über Löschverfahren    
  • Erkennen und Beurteilen von Brandgefahren
  • Beurteilen der Wirkung von Feuer und Rauch
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Brandschutzeinrichtungen

Definition: Brandschutzerziehung und -aufklärung

Ende Februar 2016 verabschiedete der Gemeinsame Ausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung in Fulda eine Definition für "Brandschutzerziehung". Der nun vorliegende Text ist gemeinsamer Konsens zwischen vfdb und DFV.  
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Brandschutzprävention

Brandschutzpräventions-Theater für Kinder "Marco und das Feuer"

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Programm Marco und das Feuer

Rauchmelder

Rauchmelder sind Lebensretter!

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.

Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz rät darum zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern.
Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass Rettung möglich ist.

Montagetipps

  • Ein Rauchmelder pro Wohnung als Mindestschutz zwischen Wohn- und Schlafbereich.
  • Besser: Rauchmelder vor jedem Schlafbereich und in den Schlaf- und Kinderzimmern.
  • Bei mehrgeschossigen Gebäuden, Rauchmelder auch im Treppenhaus montieren.
  • Rauchmelder können auch durch Kabel miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
  • Rauchmelder an der Decke anbringen, möglichst in Raummitte.
  • Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.

Rechtliche Darstellung zur Installation von Rauchwarnmeldern


Seit 2007 gilt in Rheinland-Pfalz in der Landesbauordnung folgender neu eingefügter §44 Abs. 8:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“

Modellrauchhaus

Modellrauchhaus

In Rheinland-Pfalz stehen Modellrauchhäuser zur Darstellung und Simulation der Rauchentwicklung in einem Wohnhaus sowie Informationsmaterial zur kostenlosen Ausleihung (an Selbstabholer) durch Feuerwehren aus Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Standorte der Modellrauchhäuser
Übungsbeispiele
Bedienungsanleitung

Fachbereichsleiter: Frank Dick

Badstraße 14, 67655 Kaiserslautern
Mail: brandschutzerziehung@lfv-rlp.de

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