Fachbereich Frauen in der Feuerwehr
Die langfristige Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes hängt maßgeblich von der aktiven Beteiligung engagierter Männer und Frauen ab.
Dabei liegt der Anteil der männlichen Feuerwehrangehörigen bislang deutlich über dem der weiblichen.
Ziel sollte es sein, zukünftig, auch im Interesse des Fortbestandes der einzelnen Feuerwehren, mehr Frauen für den aktiven Feuerwehrdienst zu begeistern und zu motivieren.
Guter Feuerwehrdienst ist nicht geschlechtsabhängig. Vielmehr sind technisches Interesse, Teamfähigkeit und eine gute physische und psychische Kondition wichtige Vorraussetzungen für den aktiven Feuerwehrdienst
Flyer: Frauen in der Feuerwehr
Informationsbroschüre zu Frauen in der Feuerwehr
Wir sind dabei! Wo bist du?

Es ist zunehmend schwerer Freiwillige für ein bürgerliches Ehrenamt zu begeistern. Beim Feuerwehrdienst sprechen wir von einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die jeder einzelne von uns zusätzlich zu beruflichen, familiären und privaten Verpflichtungen ausübt, unentgeltlich. Einhergehend mit der sinkenden Mitgliederzahl in der Feuerwehr, ist die geringe Quote weiblicher Mitglieder.
Im Rahmen unserer Arbeit möchten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Mitgliederstruktur und der nachhaltigen Stabilisierung der Mitgliederzahl leisten. Hierzu haben wir im letzten Jahr aufgrund vermehrter Anfragen nach Informationsmaterial entsprechende Werbemittel entwickelt. Die sogenannte „Stellenanzeige“, die Ihnen hier vorgestellt wird, soll helfen das Interesse an der Arbeit der Feuerwehr, insbesondere beim weiblichen Anteil unserer Bevölkerung, zu wecken. Die „Stellenanzeige“ eignet sich beispielsweise besonders zum Aushang in Informationskästen oder zur Anzeigenschaltung in den Mitteilungsblättern der Städte und Verbandsgemeinden oder in Festzeitschriften.
Die elektronische Vorlage steht allen Interessierten zur Verfügung.
VORLAGE

Nach den Bestimmungen des § 14 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Frauen sind während der Schwangerschaft und Stillzeit vorübergehend nicht körperlich im o.g. Sinne geeignet.
Die Vorschrift stellt grundsätzlich auf den Schutz der Feuerwehrangehörige ab und dient im vorliegenden Fall der Abwehr von Gefahren für Mutter und Kind.
In Anlehnung an das Mutterschutzgesetz dürfen daher Frauen an Einsätzen und Übungen von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung und während der Stillzeit nicht teilnehmen.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
Die Teilnahme an praktischen Lehrgängen, die Übungen unter Einsatzbedingungen oder ähnliche belastende Tätigkeiten erfordern, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Auch Feuerwehrdienst auf eigene Verantwortung ist nicht möglich. Das ungeborene Kind ist versicherte Person der Unfallkasse, sofern Feuerwehrdienst ausgeübt wird. Körperliche und psychische Belastungen in Haushalt und Familie können nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil im Privatbereich jede Person eigenverantwortlich handelt, also auch selbst haftet.
Werdende Mütter haben dem Träger des Brandschutzes die Schwangerschaft und das Ende der Stillzeit mitzuteilen, sobald ihnen der Zustand bekannt ist.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an:
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Oranienstraße 10
56626 Andernach
Tel. (02632) 96 00
Fax (02632) 96 01 00
E-Mail: info@ukrlp.de
Internet: www.ukrlp.de
Projekt des Deutschen Feuerwehrverbandes
Der Deutsche Feuerwehrwehrverband hat mit Beteiligung der Deutschen Jugendfeuerwehr ein Forschungsprojekt Mädchen und Frauen in der Feuerwehr initiiert.
Mit finanzieller Unterstützung des BMFSFJ entwickelte ein Forschungsteam (Prof. Dr. Angelika Wetterer, Dr. Margot Poppenhusen, Dr. Anja Voss, Sandra Kreeft) Leitlinien für Modellprojekte, die die Integration von Mädchen und Frauen in die Feuerwehr fördern und unterstützen sowie zum Abbau von Hindernissen beitragen sollen, die dem entgegenstehen.
Im Nachfolgeprojekt sollen diese durch geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.
Mehr Information zum Projekt und weitere interessante Themen:
www.feuerwehrfrauen-netzwerk.org



Bilder & Impressionen






Fachbereichsleiterin: Sabine Ehlen
Brunnenstraße 8, 54538 Hetzhof
- Tel. (06532) 5023052
- Mail frauen@lfv-rlp.de ; sabine.ehlen@mail.de