Feuerwehr-Musik

Fachbereich Feuerwehr-Musik

Die Feuerwehrmusik in Rheinland-Pfalz ist musikalische Botschafterin ihrer Freiwilligen Feuerwehren. Sie präsentiert sie sich bei:

  • Vereins- und Verbandsveranstaltungen aller Art
  • Fest- und anderen Umzügen
  • Konzerten und Wertungsspielen auch bei anderen Verbänden
  • Musikalische Begleitung bei Festakten im Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz und Partnern der Feuerwehr Hessen

GEMA

Anmelden von Musikveranstaltungen

Wer Musik und andere geistige Werke öffentlich aufführen will, bedarf dazu der Genehmigung. Das Urheberrecht ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers geschützt. Die Widergaberechte können bei der GEMA, KundenCenter, 11506 Berlin, Telefon (030) 588 589 99, Telefax (030)212 927 95, E-Mail: kontakt@gema.de mehr unter www.gema.de erworben werden.
Die Gebühren sind nach Art und Umfang der Nutzung und der Öffentlichkeit gestaffelt.

Öffentlichkeit

Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 15) ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Die Öffentlichkeit wird von der GEMA sehr eng ausgelegt. Eine Öffentlichkeits-Vermutung der GEMA über eine Veranstaltung muss von dem Betroffenen widerlegt werden. Die GEMA braucht den Beweis nicht anzutreten. Die GEMA sieht die Öffentlichkeit außerhalb von Familie, Verwandten und Verschwägerten als gegeben. Veranstaltungen der Vereine sind daher immer öffentlich.

Vergütungssätze der GEMA

Für die Musikdarbietungen sind Gebühren zu zahlen, welche sich aus der Tabellen der Vergütungstabellen ergeben. Ein altes Gerücht, dass eine Veranstaltung im Jahr bei der GEMA gebührenfrei sei, stimmt nicht.
Auf diese Gebühren wird den Mitgliedern des LFV-RLP ein Nachlass von 20 % gewährt, gemäß einer Vereinbarung mit der GEMA. Dieser Nachlass gilt aber nur, wenn die Veranstaltung vorher angemeldet wurde. Für nicht angemeldete Veranstaltungen kann die GEMA die doppelte Gebühr erheben.
Auch der DFV hat eine Rahmen-Vereinbarung mit der GEMA abgeschlossen.
Um den Rabatt zu erhalten, ist auf der rechtzeitigen Anmeldung die Mitgliedschaft zum LFV-RLP zu erklären. Mitgliedsbescheinigung

Mehr unter: www.gema.de

Mitgliedschaft zum LFV-RLP

Um den Rabatt zu erhalten, ist auf der Anmeldung die Mitgliedschaft zum LFV-RLP zu erklären.

Vordruck Mitgliedsbescheinigung

Stabführer Verbände

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Musikzüge

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Musikzugführer

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Stabführer

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Fachausschuss

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Downloads

Erhebungsbogen Feuerwehrmusik im LFV RLP
Ehrungsheftchen für die Feuerwehrmusik
Vordruck Mitgliedsbescheinigung

Landesstabführer: Claus Behner

Im alten Garten 4, 57537 Wissen/Sieg

Direktlink zu diesem Fachbereich: www.musik.lfv-rlp.de

Stellv. Landesstabführer: Christoph Becker

Im Kochbrunnen 5, 57520 Rosenheim

Direktlink zu diesem Fachbereich: www.musik.lfv-rlp.de

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