Ehrungen

Ehrungen

Ehre, wem Ehre gebührt: Die Ehrung und Auszeichnung verdienter Personen ist eine Aufgabe des LFV. Wir stellen hier die verschiedenen Auszeichnungen vor, die dafür zur Verfügung stehen.

Anträge sind mit einer Frist von mindestens 6 Wochen bei der Landesgeschäftsstelle einzureichen!

Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes

Die Ehrennadel wird nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zu einer Feuerwehr oder einem Verband verliehen.
Maßgebend sind ausschließlich Verdienste und Würdigkeit.

Durch die Stufe Bronze soll vor allem der Einsatz in Projekten oder das Engagement von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen sichtbar gemacht werden.

Richtlinie des Ehrenzeichens in der Auszeichnung Bronze, Silber und Gold
Ausführungsanweisung, Kriterien für die Verleihung der Ehrenzeichen
Antragsformular Ehrennadel LFV

Floriansnadel

Die Floriansnadel wird an Lebenspartnerinnen oder -partner und enge Familienangehörige von Kameradinnen und -kameraden verliehen.

Hiermit wird die besondere und herausragende Verdienste um die Verbandsarbeit, die Feuerwehr oder die Feuerwehrmusik als Unterstützung des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gewürdigt.
Der besondere Rückhalt in der Familie somit hiermit ausgezeichnet werden.

Richtlinie zur Auszeichnung der Floriansnadel
Antrag zur Floriansnadel

Ehrennadel für Feuerwehrmusiker

Die Ehrennadel für Feuerwehrmusiker kann für langjährige, aktive Tätigkeit in einem Musikzug oder herausragende Verdienste um die Feuerwehrmusik des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e. V. verliehen werden.

Den Antrag zur Ehrung reichen Sie bitte über den Landesstabführer Christoph Becker (musik@lfv-rlp.de) einzureichen!

Richtlinie für die Auszeichnung mit der Ehrennadel für Feuerwehrmusiker
Antragsformular zur Auszeichnung mit der Ehrennadel für Feuerwehrmusiker

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz

Das Deutsche Feuerwehr Ehrenkreuz wird verliehen:

  • für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesens
  • für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
  • für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.

Mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze sollen vor allem den Einsatz in Projekten oder das Engagement von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen sichtbar gemacht werden.

Antrag auf Verleihung und Richtlinie zum Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz

Medaille für internationale Zusammenarbeit

    Die Medaille für internationale Zusammenarbeit ist bestimmt für ausländische Personen, die sich um die internationale Zusammenarbeit mit den deutschen Feuerwehren und ihren Verbänden Verdienste erworben haben. Die Stufen Bronze, Silber und Gold werden grundsätzlich nacheinander verliehen.

    Antragsformular und Richtlinie zur Medaille für internationale Zusammenarbeit

    Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille

      Damen

      Herren

      Die Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille ist vornehmlich bestimmt für Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören. An Frauen wird die Ehrenmedaille mit einer Damenschleife verliehen.

      Antragsformular und Richtlinie Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille

      Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes

        Mit der "Silbernen Ehrennadel" des Deutschen Feuerwehrverbandes werden Personen geehrt, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände gefördert haben.

        Die neue Auszeichnung ergänzt die Goldene Ehrennadel, die wie bisher auf einzelne Initiativverleihungen des DFV-Präsidenten beschränkt bleibt.

        Beantragt werden kann die Silberne Ehrennadel durch die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände über ihre Landesverbände sowie durch die Bundesgruppen beim DFV.
        Die Silberne Ehrennadel ist als Anstecknadel mit dem Zivilabzeichen des DFV und einer Ähre aus Sterlingsilber ausgeführt.

        Antragsformular und Richtlinie zur Silbernen Ehrennadel des DFV

        Förderschild des DFV - Partner der Feuerwehr

        Ziel dieser Aktion ist es - zum allseitigen Nutzen unseres bürgerschaftlichen Zusammenlebens - die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern der Feuerwehrangehörigen und den betreffenden Wehren zu fördern.

        Mit dem Förderschild sollen Arbeitgeber ausgezeichnet werden, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche
        Feuerwehrangehörige beschäftigen und diesen keine Schwierigkeiten (weder offen noch verdeckt) bei
        der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der Feuerwehr bereiten. Das Förderschild soll Zeichen des
        Dankes und der Anerkennung sein sowie öffentliche Hervorhebung des Betriebes im Sinne der „Goodwill-Werbung" bei der Bevölkerung.

        Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Verleihungstermin bei der Landesgeschäftsstelle eingegangen sein. Zur Verleihung die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer einladen.

        Richtlinie zur Verleihung des Förderschildes “Partner der Feuerwehren”
        Antragsformular Partner der Feuerwehr

        Unterstützer der Feuerwehr

        Ohne tatkräftige Unterstützung geht es oftmals im Leben nicht voran, so auch bei der Feuerwehr. Auch wenn die Feuerwehr immer für Menschen in Not tätig ist, gibt es doch auch hier Situationen, in denen die Feuerwehrleute selbst dankbar sind für ein wenig Hilfe. Sei es bei einem Einsatz, in dem das benachbarte Café mit heißen Getränken und ein wenig Verpflegung unterstützt, sei es eine Spedition, die schnell mal etwas transportiert, sei es eine Familie, die bei einem Brand in der Nachbarschaft für die Einsatzkräfte ihr WC zur Nutzung anbietet  oder auch der Betreiber eines Supermarktes, der nach Ladenschluss noch Verpflegung für die Einsatzkräfte bei einer Großschadenslage zusammenstellt. 

        All dies sind nur Beispiele wie die Feuerwehr durch hilfsbereite Menschen und deren Ideen unterstützt werden kann.

        Ziel dieser Auszeichnung ist es, zum allseitigen Nutzen unseres bürgerschaftlichen Zusammenlebens die Zusammenarbeit zwischen den Bürgern, Institutionen und Unternehmen und der Feuerwehr zu honorieren und dies auch für die Öffentlichkeit wahrnehmbar zu machen, gemäß dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“.  

        Zu den Aufgaben der Feuerwehr und ihres Trägers, d.h. der örtlichen Gemeinde, gehört es deshalb auch, der Bevölkerung bewusst zu machen, dass dem Einsatz unserer Feuerwehrleute ein ebenso großes Engagement der Unterstützer zur Seite steht.  

        Richtlinie “Unterstützer der Feuerwehr”

        Empfehlung zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen

        Es gibt sicher brennendere Probleme als die Frage, wie eigentlich genau Orden oder Ehrenzeichen richtig zu tragen wären - aber in der letzten Zeit haben den Landesfeuerwehrverband immer wieder entsprechende Anfragen erreicht.

        Der Verweis auf bestehende Regelungen hat da oft nicht wirklich geholfen, da die Anfragenden dann nur weiter mühsam suchen mussten. Mit Dank an Eduard Krahe, der sich die Mühe des Zusammenstellens gemacht hat, kann der LFV nun entsprechende Empfehlungen als Hilfe und Orientierung an dieser Stelle anbieten.

        Empfehlungen zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen
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