Teilnahmebedingungen

Die aktuellen Teilnahmebedingungen können Sie auch dem Informationstext im Buchungsvorgang eines Seminars entnehmen.

Die Teilnahme an den Seminaren des Bildungszentrums ist für die Feuerwehrmitglieder sowie Nichtfeuerwehrmitglieder möglich.

Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage des LFV RLP. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald sie von Seiten des Landesfeuerwehrverbandes per Bestätigungsmail schriftlich bestätigt ist.

Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen.

Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei dem Landesfeuerwehrverband.

Bei Nichtteilnahme ohne vorausgegangene Stornierung muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden.

Die Entsendung von Ersatzteilnehmern ist möglich und muss dem LFV vor dem Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

Der jeweilige Teilnehmerpreis wird der vertragsschließenden Körperschaft nach Kursende in Rechnung gestellt.

Jeder Teilnehmer ist im Rahmen des Versicherungsschutzes seiner entsendenden Dienststelle gesetzlich unfallversichert.

Bei Entsendung durch Fördervereine muss der Versicherungsschutz von dortiger Seite vorher geklärt werden.

Falls die Teilnahme nach Bestätigung der Anmeldung storniert werden sollte,
so wird für die gebuchten Seminare, folgende Ausfallpauschale erhoben:

·       50 % des vollen Teilnehmerpreises bis zwei Wochen vor Kursbeginn,

·       80 % des vollen Teilnehmerpreises bis drei Tage vor Kursbeginn,

·       danach 100 % des vollen Teilnehmerpreises.

Für das Fahrsicherheitsprogramm für Feuerwehreinsatzfahrer (SHP) werden folgende Ausfallpauschale erhoben:

·       50 % des vollen Teilnehmerpreises ab 30 Tage vor Kursbeginn,

·       80 % des vollen Teilnehmerpreises ab 14 Tage vor Kursbeginn,

·       danach 100 % des vollen Teilnehmerpreises.

Der Landesfeuerwehrverband haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Seminar des LFV entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Landesfeuerwehrverband, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Die Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des LFV oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit das Seminar nicht auf dem Gelände des LFV stattfindet, verzichten die Teilnehmer auf ihre Ansprüche gegen die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten des Geländes und der Räumlichkeiten, in welchen das Seminar durchgeführt wird.

Die Mitnahme von nicht gemeldeten Personen während des Seminars ist nicht gestattet.

Der Landesfeuerwehrverband behält sich vor, die Seminare ggf. zu verschieben oder abzusagen. In diesem Falle besteht für die Teilnehmer lediglich ein Anspruch zur Rückzahlung des Teilnehmerpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Während der Seminare sind den Anweisungen der Dozenten im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Seminar ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerpreises besteht. 

 

Teilnahmebedingungen – Ergänzende Bedingungen für die Fahrsicherheitsprogramme

 

Die Teilnahme am Sicherheitstraining ist nur Einsatzfahrern mit einer gültigen Fahrerlaubnis möglich.

Die Mitnahme von Personen während des Trainings in Einsatzfahrzeugen ist nicht gestattet.

Das Training muss in der Einsatzkleidung durchgeführt werden.

Für die teilnehmenden Fahrzeuge bestehen seitens des LFV-RLP für das Training keinerlei Fahrzeugversicherungen.

Das eingesetzte Fahrzeug muss den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Der Fahrzeughalter trägt die volle Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand und die Zulassung des Fahrzeugs.

Der Fahrzeughalter trägt außerdem die volle Verantwortung für sämtliche während des Trainings entstehenden Schäden am Fahrzeug sowie für etwaige Personenschäden. Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verbandes oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verband nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Regressansprüche gegenüber dem Verband sind ausgeschlossen.

Eine Reservierung (bestimmte Anzahl von Plätzen) ist möglich. Namentliche Anmeldungen müssen aber spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn an den Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e. V. per E-Mail zugeschickt werden.

Der durch Sponsorengelder reduzierte Teilnahmepreis für unsere Mitglieder und Kooperationspartner je Teilnehmer wird der vertragsschließenden Körperschaft nach Kursende in Rechnung gestellt. Den Nichtmitgliedern wird der volle Teilnehmerpreis berechnet.

Für diesen Vertrag ist Schriftform vereinbart. Mündliche Erklärungen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz.

 

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