Steuerliche Vorteile für Feuerwehrangehörige in Rheinland-Pfalz

Veröffentlicht am
20. Januar 2026

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Ehrenamtliches Engagement bei der Feuerwehr ist weit mehr als ein Hobby: Es ist ein Dienst an der Gesellschaft – oft rund um die Uhr, unentgeltlich und unter hohem persönlichem Einsatz. Umso wichtiger ist es, dass dieser Einsatz auch die verdiente Anerkennung findet. In Rheinland-Pfalz können Feuerwehrangehörige von steuerlichen Entlastungen profitieren, die speziell für das Ehrenamt geschaffen wurden. Diese Vorteile helfen nicht nur bei der finanziellen Entlastung, sondern senden auch ein klares gesellschaftliches Signal: Engagement lohnt sich.

Für viele Funktionen innerhalb der Feuerwehr – etwa als Jugendwart, Ausbilder oder Gerätewart – besteht die Möglichkeit, steuerfreie Pauschalen in Anspruch zu nehmen. Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG erlaubt es, bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei zu erhalten. Sie richtet sich an Tätigkeiten, bei denen eine pädagogische, ausbildende oder betreuende Funktion im Vordergrund steht. Wer hingegen in einer organisatorischen oder verwaltenden Rolle tätig ist, kann auf die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG zurückgreifen. Diese liegt aktuell bei 840 Euro jährlich. Wichtig dabei: Beide Pauschalen sind nicht kombinierbar, sondern müssen je nach Art der Tätigkeit einzeln angewendet werden.

Interessant wird es, wenn jemand sowohl haupt- als auch ehrenamtlich für denselben Träger tätig ist – etwa bei einer Kommune. In solchen Fällen kann eine Pauschale dennoch geltend gemacht werden, vorausgesetzt, es handelt sich eindeutig um zwei verschiedene Aufgabenbereiche. Das eröffnet auch hauptamtlichen Kräften die Möglichkeit, für ihr zusätzliches ehrenamtliches Engagement steuerlich belohnt zu werden.

Neben den Pauschalen besteht auch die Möglichkeit, tatsächlich entstandene Auslagen geltend zu machen – etwa für Fahrten zu Einsätzen oder Fortbildungen, Verpflegungsmehraufwand oder eigene Anschaffungen. Diese müssen allerdings nachgewiesen werden, etwa durch Quittungen oder Fahrtkostenabrechnungen. Eine saubere Dokumentation ist daher unerlässlich, um diese Vorteile geltend zu machen.

Insgesamt zeigen diese steuerlichen Regelungen, wie wichtig das Ehrenamt für unsere Gesellschaft ist – und wie ernst es genommen wird. Gerade im Feuerwehrwesen, das in Rheinland-Pfalz in weiten Teilen auf Freiwilligkeit beruht, ist diese Anerkennung ein wichtiges Signal. Wer informiert ist, kann nicht nur helfen, sondern wird auch steuerlich entlastet. Und das ist nur fair – denn Engagement verdient Wertschätzung, auch auf dem Steuerbescheid.

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