Allgemein
Viele Feuerwehren und Fördervereine treten auch als Veranstalter z. B. von Feuerwehrjubiläen, Tage der offenen Tür, kulturellen und anderen Veranstaltungen oder Ausstellungen auf. Hierbei werden Säle und Zelte angemietet. Manchmal verlangen deren Eigentümer den Abschluss einer einschlägigen Haftpflichtversicherung, damit evtl. Schäden ersetzt werden. In vielen Fällen kann eine dieses Risiko aber mit dem Mietvertrag dem Zeltverleiher auferlegt werden, welcher oft über günstige Versicherungsbedingungen verfügt.
Eine solche Versicherung „Ausstellungsversicherung“ kann bei Bedarf über den LFV bei der GVV-Kommunalversicherung VVaG in Köln abgeschlossen werden.
Zur Einholung eines Angebotes werden die wesentlichen Angaben über das Zelt oder den Saal, Einrichtungen, Art und Dauer der Veranstaltung usw. benötigt.
Schadenanzeige
Schäden sind unverzüglich über den LFV RLP anzuzeigen. Schäden über 5.000 € sind zusätzlich sofort fernmündlich oder fernschriftlich mitzuteilen. Bei Brand, Diebstahl u. ä. Fremdeinwirkungen ist die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten.
Kontodaten
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN DE97 5005 0000 0003 2000 29
unter Angabe Ihrer Grund-Versicherungsnummer. 50000253740