Für die Jugendfeuerwehren in Rheinland-Pfalz besteht ein eigenständiger Versicherungsvertrag, welcher die gesetzliche Unfallversicherung und die Haftpflicht der Gemeinden ergänzt und weitere Risiken abdeckt.
Die wesentlichsten Leistungen:
- Die Unfallversicherung gewährt für Unfälle bei Spielt, Sport und Freizeit (aber nicht bei der Feuerwehrausbildung) Leistungen neben der gesetzlichen Unfallversicherung, wodurch entstehende Nachteile noch besser ausgeglichen werden
- Die Haftpflicht reguliert Forderungen Dritter bei reiner Vereinstätigkeit ab.
- Die Kasko-Versicherung ersetzt Schäden an den privaten Fahrzeugen beim Besuch auswärtiger Veranstaltungen.
- Die Rechtsschutzversicherung verhilft beim Durchsetzen der eigenen Interessen. Diese Versicherungszweige sind nachrangig, das heißt private Verträge müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.
- Erstmals ist jetzt auch das Vermögen der Jugendfeuerwehren und ihrer Verbände in die Versicherung mit einbezogen. Soweit die pauschalen Summen nicht reichen, kann jede Jugendfeuerwehr nach Bedarf aufstocken.
- Weitere Möglichkeiten werden durch den individuellen Abschluss von Zusatzversicherungen z. B. für Bambini-Gruppen, Musikinstrumente und Kurzfristigen Zusatzversicherungen z. B. für Festzelte, Unfallversicherungen für Helfer geboten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Versicherungsvertrages ist die Mitgliedschaft bei der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz und die vollzählige Meldung aller Mitglieder zum letzten Meldetermin beim jeweiligen Kreis- oder Stadtjugendfeuerwehrverband, was bei Schadensmeldungen zu bestätigen ist.
Bei Unfällen und Schäden sind die jeweiligen Anzeigen in 3-facher Ausfertigung, unterschrieben von Jugendfeuerwehrwart und Wehrführer, an die Geschäftsstelle zu senden, von dem sie nach Prüfung an die Sparkassen-Versicherung weitergeleitet werden.
Vordrucke zur Schadensanzeige können auf der Seite Schadensabwicklung heruntergeladen werden.