Versicherungsvertrag der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz

Für die Jugendfeuerwehren in Rheinland-Pfalz besteht ein eigenständiger Versicherungsvertrag, welcher die gesetzliche Unfallversicherung und die Haftpflicht der Gemeinden ergänzt und weitere Risiken abdeckt.

Die Unfallversicherung gewährt für Unfälle bei Spielt, Sport und Freizeit (aber nicht bei der Feuerwehrausbildung) Leistungen neben der gesetzlichen Unfallversicherung, wodurch entstehende Nachteile noch besser ausgeglichen werden

Die Haftpflicht reguliert Forderungen Dritter bei reiner Vereinstätigkeit ab.

Die Kasko-Versicherung ersetzt Schäden an den privaten Fahrzeugen beim Besuch auswärtiger Veranstaltungen.

Die Rechtsschutzversicherung verhilft beim Durchsetzen der eigenen Interessen. Diese Versicherungszweige sind nachrangig, das heißt private Verträge müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.

Erstmals ist jetzt auch das Vermögen der Jugendfeuerwehren und ihrer Verbände in die Versicherung mit einbezogen. Soweit die pauschalen Summen nicht reichen, kann jede Jugendfeuerwehr nach Bedarf aufstocken.

Weitere Möglichkeiten werden durch den individuellen Abschluss von Zusatzversicherungen z. B. für Bambini-Gruppen, Musikinstrumente und Kurzfristigen Zusatzversicherungen z. B. für Festzelte, Unfallversicherungen für Helfer geboten.


Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Versicherungsvertrages ist die Mitgliedschaft bei der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz und die vollzählige Meldung aller Mitglieder zum letzten Meldetermin beim jeweiligen Kreis- oder Stadtjugendfeuerwehrverband, was bei Schadensmeldungen zu bestätigen ist.

Bei Unfällen und Schäden sind die jeweiligen Anzeigen in 3-facher Ausfertigung, unterschrieben von Jugendfeuerwehrwart und Wehrführer, an die Geschäftsstelle zu senden, von dem sie nach Prüfung an die Sparkassen-Versicherung weitergeleitet werden.

Vordrucke zur Schadensanzeige können auf dieser Seite heruntergeladen werden.

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