Unfallversicherung

Allgemein

Ein Teil unseres Versicherungsvertrages beinhaltet die Versicherung von Unfällen bei Tätigkeiten der Feuerwehr als Verein oder im Förderverein.
Die Leistungen beziehen sich auf eine Person. Eine Beschränkung der Gesamtleistung für alle Fälle eines Jahres ist nicht vorgesehen.

Krankenhaustage- und Genesungsgeld
Das Tagegeld wird nur bei Aufenthalt in einem Krankenhaus gezahlt. Für die gleiche Anzahl der Tage im Krankenhaus gibt es anschließend ein Genesungsgeld.
Bei unfallbedingten ambulanten Operationen wird das Krankenhaus-Tagegeld und Genesungsgeld für die gleiche Dauer gezahlt, die bei stationärer Behandlung notwendig gewesen wäre.

Helfer
Da viele Veranstaltungen nur mit feuerwehrfremden/vereinsfremden Personen als Helfer durchzuführen sind, sieht der Vertrag auch eine Unfallversicherung für diese mithelfenden Personen vor. Voraussetzung ist eine eindeutige Verpflichtung zum Dienst, was in der Regel über einen Arbeitsplan erfolgt. Im Gegensatz zu den Mitgliedern ist der Weg von und zur Veranstaltung nicht versichert.

Private Unfallversicherungen
Sollte der Verletzte eine private Unfallversicherungen haben, so ist auch an diese eine Unfallanzeigen zu erstatten, da Unfallversicherungen nebeneinander leisten.
In jeder Unfallanzeige ist die Frage nach weiteren Unfallversicherungen wahrheitsgemäß zu beantworten, da sonst ein Verweigerungsrecht entstehen kann.

Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die Leistungen unseres Vertrages sind mit denen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vergleichbar. Soweit nicht eindeutig fest steht, dass es sich um eine Vereinstätigkeit gehandelt hat, sollte der Unfall auch über die Gemeindeverwaltung bei der Unfallkasse RLP in Andernach angemeldet werden. Eine Kopie der Ablehnung der Unfallkasse ist dann dem LFV nachzureichen.

Vertragstext
Zusätzliche Vertragsgrundlagen sind die “Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1.95 GVV-Kommunal)”, die “Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Bergungskosten in der Allgemeinen Unfallversicherung” und die “Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung”.

Schadenanzeige

Soweit Ihre Stadt/Verbandsgemeinde bei der GVV versichert ist, können die gleichen Formulare verwandt werden. Die Unfallanzeige ist vom Vorsitzenden, Wehrführer und dem Verletzten zu unterzeichnen.

Versicherungsvertrag Unfallversicherung
Schadenanzeige Unfallversicherung

Hinweis auf die Gesetzliche Unfallversicherung

Allgemein
Die Freiwilligen Feuerwehren sind über ihre Gemeinden bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach gegen Unfall gesetzlich versichert. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Diese Versicherung umfasst aber nur die Tätigkeiten nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 2. 11. 1981 (LBKG) wie Einsätze, Übungen und öffentliche Veranstaltungen.

Leistungen
Die Leistung besteht sowohl in der medizinischen Versorgung wie auch in Geldleistungen. Die Einzelheiten können auf der Internetseite der Unfallkasse (www.ukrlp.de) abgefragt werden. Beim behandelnden Arzt ist daher nicht die eigene Krankenkasse sondern die Unfallkasse RLP anzugeben und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Feuerwehrunfall handelt.

Die Lohnfortzahlung für die ersten 6 Wochen obliegt in der Regel dem Arbeitgeber. Nur wenn dieser nicht zahlt, ist der Lohnausfall bei der Unfallkasse anzumelden.

Die Leistungen sind mit denen eines Arbeitsunfalls vergleichbar. Ehrenamtlich tätige Personen, wozu auch die Freiwillige Feuerwehr gehört, erhalten zum Ausgleich des mit einem Unfall verbundenen Mehraufwandes Mehrleistungen, welche von der Unfallkasse von Amtswegen berechnet und bewilligt werden.

Unfallanzeigen
Unfälle sind mittels des amtlichen Vordrucks von der Gemeindeverwaltung an die Unfallkasse baldmöglichst zu erstatten. Dies setzt voraus, dass die Gemeindeverwaltung von der verletzten Feuerwehrperson oder dem Wehrführer umgehend verständigt wird.

Die Unfallanzeige kann zur Vorbereitung auch auf der Website der Unfallkasse abgerufen werden.

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