Allgemein
Im Gegensatz zu Unfall- und Haftpflichtversicherung deckt die Rechtsschutzversicherung die Tätigkeiten nach dem LBKG und die Vereinstätigkeiten ab, mit Ausnahme der Fahrerrechtsschutzversicherung, welche nur für die Vereinstätigkeiten gilt. Wie die Haftpflichtversicherung ist sie subsidiär, d. h. zuerst müssen private Rechtsschutzversicherungen in Anspruch genommen werden. Lehnt diese ab oder besteht keine private Versicherung, so tritt unsere RS-Versicherung ein. Damit ist in jedem Fall ein Rechtsschutz gewährleistet.
Der Rechtsschutzvertrag besteht über die GVV bei der ÖRAG. Der Schriftverkehr läuft nur über den LFV, da dieser Vertragspartner ist.
Antrag auf Rechtsschutz
Der Rechtsschutz ist formlos beim LFV (nicht unmittelbar bei der ÖRAG) zu beantragen, da wir die Mitgliedschaft bestätigen müssen. Hierbei ist der Anlass oder die Schadenslage genau zu schildern und was als Rechtsschutz begehrt wird.
Nach der Bewilligung kann ein Rechtsanwalt des Vertrauens gewählt werden. Auf Wunsch wird ein Fachanwalt empfohlen.
Bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, z. B. mit der Unfallkasse wegen Leistungen, ist unbedingt auf die Einhaltung der Rechtsmittelfristen zu achten, auf welche in den Rechtsbehelfsbelehrungen hingewiesen wird. Die Begründung kann später nachgereicht werden.