Allgemein
Bei vielen Feuerwehren gibt es Spielmanns- und Musikzüge mit teuren Instrumenten.
Es war der Wunsch dieser Feuerwehren, ihre Instrumente zu versichern.
Die GVV-Kommunalversicherung VVaG in Köln bietet über den LFV eine solche Versicherung zu günstigen Bedingungen an.
Hier können die Instrumente gegen folgende Risiken innerhalb Bundesrepublik Deutschland versichert werden:
- Transport
- Transportmittelunfall
- Diebstahl
- Abhandenkommen
- Veruntreuung
- Unterschlagung
- Raub
- räuberische Erpressung
- Vertauschen
- Liegenlassen
- Brand
- Blitz
- Explosion
- Wasser
- elementare Ereignisse.
Interessenten für eine derartige Versicherung können sich an den LFV-RLP wenden.
Zum Einholen eines Angebotes wird ein Instrumentenverzeichnis benötigt mit folgenden Angaben (zweckmäßig mit nachstehenden Spalten in Tabellenform):
- Bezeichnung des Instruments
- Hersteller
- Ausführung
- Kaufpreis
- Anschaffungsjahr.
Schadenanzeige
Schäden sind unverzüglich (spätestens 3 Tage) über den LFV-RLP anzuzeigen. Schäden über 5.000 € sind zusätzlich sofort fernmündlich oder fernschriftlich mitzuteilen. Bei Brand, Diebstahl u. ä. Fremdeinwirkungen ist die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten.
Soweit Ihre Stadt/Verbandsgemeinde bei der GVV versichert ist, können die gleichen Formulare verwandt werden. Die Schadensanzeige ist vom Vorsitzenden, Wehrführer, Musikzugführer und dem Geschädigten zu unterzeichnen.