Allgemein

Bei vielen Feuerwehren gibt es Spielmanns- und Musikzüge mit teuren Instrumenten.
Es war der Wunsch dieser Feuerwehren, ihre Instrumente zu versichern.

Die GVV-Kommunalversicherung VVaG in Köln bietet über den LFV eine solche Versicherung zu günstigen Bedingungen an.

Hier können die Instrumente gegen folgende Risiken innerhalb Bundesrepublik Deutschland versichert werden:

  • Transport
  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl
  • Abhandenkommen
  • Veruntreuung
  • Unterschlagung
  • Raub
  • räuberische Erpressung
  • Vertauschen
  • Liegenlassen
  • Brand
  • Blitz
  • Explosion
  • Wasser
  • elementare Ereignisse.

Interessenten für eine derartige Versicherung können sich an den LFV-RLP wenden.
Zum Einholen eines Angebotes wird ein Instrumentenverzeichnis benötigt mit folgenden Angaben (zweckmäßig mit nachstehenden Spalten in Tabellenform):

  • Bezeichnung des Instruments
  • Hersteller
  • Ausführung
  • Kaufpreis
  • Anschaffungsjahr.

Schadenanzeige

Schäden sind unverzüglich (spätestens 3 Tage) über den LFV-RLP anzuzeigen. Schäden über 5.000 € sind zusätzlich sofort fernmündlich oder fernschriftlich mitzuteilen. Bei Brand, Diebstahl u. ä. Fremdeinwirkungen ist die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten.

Soweit Ihre Stadt/Verbandsgemeinde bei der GVV versichert ist, können die gleichen Formulare verwandt werden. Die Schadensanzeige ist vom Vorsitzenden, Wehrführer, Musikzugführer und dem Geschädigten zu unterzeichnen.

Schadensmeldung Musikinstrumentenversicherung
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