Die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände benötigen bei Veranstaltungen wie Geschicklichkeitsturnier, Leistungsabzeichen usw. auch die Feuerwehrfahrzeuge der Kommunen. Vielfach sind die Kommunen zwar bereit, die Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung zustellen. aber nicht die bestehende Fahrzeug-Versicherungen (Haftpflicht und Kasko).
Damit die bestehenden Fahrzeugversicherungen der Kommunen nicht in Anspruch genommen werden müssen, hat der LFV RLP mit der GVV – Kommunal-Versicherung VVaG in Köln – einen Rahmenvertrag zum Abschluss von Kfz-Kurzzeitversicherungen geschlossen. Diese Versicherung tritt für den notwendigen Zeitraum dann an die Stelle der weiter bestehenden Kfz-Versicherungen.
Soweit Bedarf besteht, kann eine Kfz-Kurzzeitversicherung über die Landesgeschäftsstelle unter Beifügung einer Kopie des Kfz-Briefes oder -Scheines beantragt werden. Da diese Versicherungen meist nur ein Wochenende betreffen, sind die Prämien erschwinglich.