Allgemein
Die Kaskoversicherung des LFV ersetzt Schäden an privaten Kraftfahrzeugen, welche für den Landesfeuerwehrverband, seine Untergliederungen und die Fördervereine eingesetzt werden. Hierdurch soll das Kostenrisiko der „Vielfahrer“ bei einem evtl. Schaden am Pkw. verringert werden. Damit will der LFV die Bereitschaft unterstützen, die privaten Fahrzeuge auch für größere Fahrten bei den Verbänden und Fahrten zur Unterstützung der Fördervereine zur Verfügung zu stellen.
Folgende Dienstfahrten werden von der Kaskoversicherung erfasst:
- Vorstandsmitglieder des LFV
- Mitarbeiter der Geschäftsstelle
- Fachreferenten
- Vertreterversammlungen beim LFV (ein- bis zweimal jährlich)
- Feuerwehrausschusssitzungen beim LFV
- Vorstände und Funktionär der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und Regionalfeuerwehrverband
- Vertreterversammlungen bei den Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden und Regionalfeuerwehrverband.
- Funktionär der Feuerwehren, z. B. Wehrführer, Gerätewarte
- Funktionär der Fördervereine, z. B. Vorsitzender, Kassierer (nur bei Vereinstätigkeiten).
Die Kaskoversicherung des LFV ersetzt nur Schäden bis zu einer Höhe von 16.000 Euro. Dies basiert einmal aus dem Zwang der Prämienreduzierung und zum anderen der Erkenntnis, dass für teurere Fahrzeuge eine eigene Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Der Selbstbehalt wurde auf 150 Euro gesenkt.
Versichert ist auch der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts, soweit die private Kaskoversicherung vorrangig in Anspruch genommen wird. Dies gilt allerdings nur, soweit die eintretende Rabattverlust geringer als der Sachschaden ist.
Zum Nachweis einer echten Dienstfahrt wird die Erklärung von Wehrführer und Vorsitzendem auf dem Schadensformular verlangt.
Hinweis:
Schäden an Kraftfahrzeugen auf Dienstfahrten nach LBKG z. B. bei Übungen, Einsätzen, Feuerwehrjubiläen sind der Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu melden. Sie werden von der Versicherung des LFV nicht erfasst.