In Rheinland-Pfalz und Saarland über den Feuerwehrdienstausweis,
außerhalb RLP und Saarland über die Mitgliedskarte (liegt dem Vorsitzenden der Mitgliedsverbände vor)
In Rheinland-Pfalz und Saarland über den Feuerwehrdienstausweis,
außerhalb RLP und Saarland über die Mitgliedskarte (liegt dem Vorsitzenden der Mitgliedsverbände vor)